Beginnende Arbeitslosigkeit oder ein Wechsel zu Hartz IV, langfristige Krankheit, der Eintritt in die Rente, beginnendes Bafög und BAB oder beginnendes Elterngeld: All das beinhaltet die Veränderung der finanziellen Möglichkeiten - sowohl des Verfügungszeitpunkts als auch der Höhe nach.
Aber auch mehrere Kreditverträge und Ratenverbindlichkeiten, Schulden bei Freunden und Bekannten können zu Zahlungsunfähigkeit führen.
Der gewohnte Zahlungsrhythmus kommt durcheinander. Abbuchungen können nicht mehr ausgeführt werden, Lastschriften gehen zurück, Mahnungen folgen. Auch Mietzahlungen bleiben davon oft nicht verschont und es entstehen Mietschulden. Schnell sind zwei Monatsmieten offen…
Um in diesem Durcheinander Ordnung zu schaffen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf.
In vertrauensvollen, ruhigen und sachlichen Gesprächen erörtern wir Ihre aktuelle Situation.
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen einen Zahlungsplan auf. Damit sichern Sie die laufenden Mieten und verhindern weitere Mietschulden. So vermeiden Sie den Verlust Ihrer Wohnung.
Was ist aber, wenn nach zwei offenen Mieten die fristlose Kündigung schon ausgesprochen ist, und Sie aufgefordert werden, Ihre Wohnung geräumt an uns zurückzugeben?
Den Kopf in den Sand zu stecken und sich zu schämen führt zum Wohnungsverlust!
Sprechen Sie uns sofort an. Eine verbindliche Ratenvereinbarung kann auch hier die Lösung sein.
Wir sind bereit, mit Ihnen einen langfristigen verbindlichen Ratenplan zu erarbeiten. Wir beraten Sie außerdem bei der Beantragung von staatlichen Leistungen und stellen Kontakte her, wenn Sie das wünschen.
Wir vermitteln Ihnen Adressen von Schuldnerberatungsstellen, wenn dies erforderlich ist.
Je nach Sachlage und Kooperation ist der Wechsel in eine günstigere Tauschwohnung eine weitere Möglichkeit, um beispielsweise Obdachlosigkeit zu vermeiden.